Fressen Zwergkugelfische Planarien?

FKS schrieb:
Wo siehst du da in meinem Beitrag ein verschreibungspflichtiges Medikament???
In deinen Beitrag nicht. Jedoch glaube ich das jeder hier Beiträge lesen und verstehen kann ;)


der_andy schrieb:
Hi,
...
Ansonsten geh halt zum Tierarzt und hol dir Flubenol (oder Panacur)... ich habe das letzte mal 12€ gelatzt. ...
Grüße,
Andy

FKS schrieb:
der_andy schrieb:
ich habe das letzte mal 12€ gelatzt.
und wirst du wieder müssen. Hab den kompletten Rest für das eine Becken verbraucht :mrgreen:


----------
der_andy schrieb:
Ne... das klingt kriminell. :lol:

Keineswegs, ich glaube nicht das es kriminell ist die Adresse eines Tierarztes zu nennen welcher Flubenol in Pulverform verschreibt. ok, 600g ist nen wenig viel, jedoch die kleinste Verpackungsform.
 
Moin,

Huch.. hier wird doch wohl nicht offen zugegeben das jemand ein Verschreibungspflichtiges Medikament an jemanden ohne Rezept weitergibt?
Warum eigentlich nicht. Ich wüsste nicht, dass das verboten ist ??
Lass mich da aber gerne aufklären.
 
fluethke schrieb:
Moin,

Huch.. hier wird doch wohl nicht offen zugegeben das jemand ein Verschreibungspflichtiges Medikament an jemanden ohne Rezept weitergibt?
Warum eigentlich nicht. Ich wüsste nicht, dass das verboten ist ??
Lass mich da aber gerne aufklären.

Stell doch spasseshalber mal ein Angebot dieses Mittels in den BIETE Bereich ;)

Ich kann dir die Arbeit jedoch ersparen. Das Angebot wird gelöscht und du wirst darauf hingewiesen das das Mittel Verschreibungspflichtig ist. Deshalb wundert es mich ein wenig das FKS so offen zugibt das Mittel von einen anderen Forenmitglied erhalten zu haben.

Das Traurige an der sache ist eigentlich nur, daß es Leute gibt die das Mittel gerne nutzen würden, ohne extra zum Tierarzt rennen zu müssen.
Und andere Sitzen auf ner 600g Dose von welcher Sie grade mal 1g benötigt haben und warten nun auf das Ende des MHD Datums des Medikamentes ;)
 
Hi,

Jürgen01 schrieb:
Deshalb wundert es mich ein wenig das FKS so offen zugibt das Mittel von einen anderen Forenmitglied erhalten zu haben.
Steht das da?
Ich lese da, dass er dem armen unwissenden Andy bei der Anwendung des Mittels in dem einen Becken geholfen hat - natürlich in einem Hundebecken, ansonsten wäre das Mittel ja zweckentfremdet angewandt worden. :mrgreen:
Interpretationen sind was Feines....
 
Jürgen01 schrieb:
. Deshalb wundert es mich ein wenig das FKS so offen zugibt das Mittel von einen anderen Forenmitglied erhalten zu haben
Jürgen, alter Ordnungsbeamter. Wenn wir dich nicht hätten!

ps: mir alles egal. WINNING! TIGER BLOOD!
 
die Piddi schrieb:
Hi,

Jürgen01 schrieb:
Deshalb wundert es mich ein wenig das FKS so offen zugibt das Mittel von einen anderen Forenmitglied erhalten zu haben.
Steht das da?
Ich lese da, dass er dem armen unwissenden Andy bei der Anwendung des Mittels in dem einen Becken geholfen hat - natürlich in einem Hundebecken, ansonsten wäre das Mittel ja zweckentfremdet angewandt worden. :mrgreen:
Interpretationen sind was Feines....

Durfte FKS das Mittel in das Hundebecken geben?
War FKS dabei als der/die Arzt/Ärztin Andy das Mittel Verschrieben hat? Bzw. wurde FKS informiert wieviel des Mittels in das Hundebecken muss? ;)

Fragen über fragen.
Wobei..
was solls, ich glaube jeden hier stört es ein wenig das man für sowas als Privatperson ein Rezept benötigt.
Im Lebensmittel Bereich ist diese Pflicht sicher angebracht aber nicht bei einen Privat Aquarium. Ausser man verkauft die Fische als Lebensmittel :)
 

der_andy

Mitglied
Hi,

Du hast ja scheinbar Ahnung. Geh doch bitte mal auf Franks Frage ein. Würde mich auch mal interessieren, das ordentlich erklärt zubekommen.

Grüße,
Andy
 
Lasst gut sein. Jürgen hat uns erwischt und wir sind voll im Arsch. Schnell! Die Zyanid-Kapseln! DIE KRIEGEN MICH NIE!
 
Hi (mal wieder),

das es so ausgeartet ist tut mir leid. War auch keineswegs mein Ziel!

Evtl. hätte ich FKS seine Aussage auch einfach ungelesen stehen lassen sollen.
Jedoch spätestens nachdem jemand versucht hätte Flubenol oder ein anderes Verschreibungspflichtiges Medikament hier im Biete bereich angeboten hätte würde er sich Strafbar machen (leider).


hier ein kurzer Ausschnitt von wiki:


Verschreibungspflicht,Deutschland:
Arzneimittel, die bestimmte Arzneistoffe gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) enthalten, und Arzneimittel für Tiere, dürfen nur auf Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung (Rezept) abgegeben werden. In Deutschland ist die rechtliche Grundlage dazu Paragraph 48 des Arzneimittelgesetzes. Die Abgabe erfolgt bis auf entsprechend geregelte Ausnahmen durch Apotheken.


link: http://de.wikipedia.org/wiki/Verschreibungspflicht
-----
ps. ich habe extra einen Satz entfernt da dieses Gesetz nicht nur für die Lebensmittel/Masttierhaltung gilt.



...............
Da einige es scheinbar noch immer nicht verstanden haben.. ich möchte niemanden etwas. im gegenteil ich habe hier im forum schon einiges gelernt!
Jedoch sollte man sich manchmal 2 mal überlegen was man schreibt.
 
HI Jürgen,
so, Spaß beiseite. Hast natürlich recht. Aber hier steht wirklich nirgendwo wortwörtlich, dass Flubenol weitergereicht wurde. Anbieten sollte man es natürlich nicht, genau so wenig wie hier öffentliche Anfragen sinnvoll wären.
 

der_andy

Mitglied
Hi,

jetzt mal Butter bei die Fische... was heißt das für mich?
Was ist Abgabe von Arzneien?

Dass ich mein Flubenoltübchen nicht öffentlich zum Kauf anpreisen darf, scheint naheliegend.

Darf ich es an jemanden einen Dritten weitergeben oder nicht?
Machtßs einen Unterschied, ob Geld fließt? Machts einen Unterschied, von welcher Absicht geschieht? Macht´s einen Unterschied, wer das ist?

Grüße,
Andy
 
Hallo Andy,

Da ist die Gesetzeslage auch recht eindeutig. Das Medikament wurde einer bestimmten Person verschrieben.
Sprich Herr XYZ bekommt ein Rezept mit genauen Anweisungen vom Arzt (allein deshalb dürften Tierärzte in den seltesten fällen Flubenol an Aquarianer Verschreiben, da kaum ein Tierarzt "Planarien" kennt. Höchstens Hunde oder Katzen Würmer ;) ).
Ein Weiterverkauf, verschenken,... von Verschreibungspflichtigen Medikamenten ist in DE nicht erlaubt, noch dazu wenn es sich erschwerend um bereits geöffnete Packungen handelt. Bei geschlossenen Packungen hat man evtl. die Chance das der Tierarzt oder die Apotheke das Medikament zurück kauft.
 
Nabend,
Da ich dich scheinbar noch immer nicht verstehe habe ich mal kurz google bemüht.

Auszug wiki:

Auch die Abgabe ist streng reglementiert. Die meisten Arzneimittel dürfen nur in Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden, viele davon nur auf ärztliches Rezept.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittel


Endverbraucher ... sprich eine Weitergabe ist nicht gestattet. Bitte nicht mit Verbraucher verwechseln.

Da ich das Forum nicht weiter mit meinen Beiträgen langweilen möchte..
bei weiteren fragen bitte pn melden :)
 
§ 43 AMG (Auszug)
(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz. Außerhalb der Apotheken darf außer in den Fällen des Absatzes 4 und des § 47 Abs. 1 mit den nach Satz 1 den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden. Die Angaben über die Ausstellung oder Änderung einer Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln nach Satz 1 sind in die Datenbank nach § 67a einzugeben.
(4) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben und zu diesem Zweck vorrätig gehalten werden. Dies gilt auch für die Abgabe von Arzneimitteln zur Durchführung tierärztlich gebotener und tierärztlich kontrollierter krankheitsvorbeugender Maßnahmen bei Tieren, wobei der Umfang der Abgabe den auf Grund tierärztlicher Indikation festgestellten Bedarf nicht überschreiten darf.

Man beachte im Abs. 1 die Worte "berufs- undgewerbsmäßig"
 
Oben