Hallo,
JoKo schrieb:
Ach Robert, dann schau doch mal hier den Auszug aus dem §18 Tierschutzgesetz an:
Wen interessiert das denn jetzt? Hier geht es um den Transport der Tiere, und die dementsprechende
Verordnung heißt: "TierSchTrV -
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport". Für uns u.a. interessant ist der Abschnitt 4, Paragraph 33: "Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere". Ein Verstoß dagegen ist kein Gesetzesverstoß, sondern eine Ordnungswidrigkeit, weil der entsprechende Text kein Gesetz, sondern eine Verordnung ist. Hatten wir alles schonmal, und es interessiert dabei nicht, was Du hier noch alles an den Haaren herbeiziehst, oder mit Spitzfindigkeiten zerredest.
Palmen gibt es hier leider keine, aber Sackgassen scheinen vorhanden zu sein.
Ja, und Du hast gleich die erstbeste gefunden! Glückwunsch!
Viele Grüße
Robert, darauf wartend, daß Joko demnächst Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch zitiert, weil ein Gesetz ein Gesetz ein Gesetz ist...