Stromkabel im Wasser

Das mit den drehenden Maschinen geht mir trotzdem nit in den Kopf. Was hat der FI mit anlaufenden Maschinen zu tun? Wenn kein FI da wäre, würden die Maschinen auch ganz normal wieder anlaufen wenn der Strom zurückkehrt. Die Aufgabe des FIs ist doch nur das Abschalten im Falle eines Fehlerstroms und nicht der Schutz vor wiederanlaufenden Maschinen im Falle eines Stromausfalls.
Komische Regelung.

Zum Glück hab ich den FI Zwischenstecker den Robert oben als "regelwiedrig" bezeichnet hat :wink:
 
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Guest
Hallo,

Thomas77 schrieb:
Ein Gesellenbrief oder ein Ing.-Studium bescheinigen leider nicht immer Kompetenz auf dem Gebiet.
Das ist nicht der Punkt. Im Falle des Schadenfalls wird sich die Versicherung das Geld vom Verursacher holen. Wenn das eine Elektrofachkraft war, ist das deren Pech. Wenn man selber pfuscht, dann ist man aber selber dran.

monZOOM schrieb:
Wenn kein FI da wäre, würden die Maschinen auch ganz normal wieder anlaufen wenn der Strom zurückkehrt.
Richtig. Aber wenn einer da ist, dann bietet er zusätzlichen Schutz beim Wiederanlauf.

Die Aufgabe des FIs ist doch nur das Abschalten im Falle eines Fehlerstroms und nicht der Schutz vor wiederanlaufenden Maschinen im Falle eines Stromausfalls.
Beides.

Komische Regelung.
Nein, sinnvolle Regelung.

Viele Grüße
Robert
 
da muss ich allerdings monzoom rechtgeben... die aufgabe des FI schalters ist das abschalten in sehr kurzer zeit bei geringem fehlerstrom... dafür wurde er konstruiert und verkauft... das anlaufen von maschinen nach wiedereinschalten is nur eine zusätzliche raffinesse die eigentlich mehr stört als hilft und zwar aus folgenden punkten:

wenn eine sicherung vor anlaufenden maschinen gewährleistet werden muss dann muss sie allgemein gelten und nicht nur für den fall das zusätzlich ein ein FI eingebaut ist... also halte ich dies nur für eine mehr oder eher weniger gute überlegung von irgendwelchen leuten die irgendwelche verordnungen erlassen... (wahrscheinlich auf EU basis *g*)

2. laut der VDE ist von der elektrifizierenden firma eine maschine so zu konstruieren das alle ausgangsschaltstellungen den sichersten zustand der maschine repräsentieren... somit ist dafür sorge zu tragen das beim einschalten eines Hydraulikaggregates der drucklose ölumlauf aktiviert ist oder nach rücksetzen des Notaus keine pumpe von alleine auf druck gehen darf... somit ist auch der hersteller verpflichtet das der rasenmäher nach spannugsabfall ausgeschaltet bleiben muss bis er von neuem eingeschaltet wird... sollte das nicht so sein würde ich mal den finger reinhalten und die firma verklagen mit verweis auf die VDE... und somit hat sich eigentlich die bestimmung zum FI eigentlich erübrigt...


mfg
parallax
 
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Guest
Hallo,

Parallax schrieb:
wenn eine sicherung vor anlaufenden maschinen gewährleistet werden muss dann muss sie allgemein gelten und nicht nur für den fall das zusätzlich ein ein FI eingebaut ist...
Zeig mir mal die Bohrmaschine oder den Trennschleifer, die nach einem Netzausfall stehenbleiben. Der Elektrorasenmäher, den wir mal hatten, er ist auch von selbst wiederangelaufen. Das ist allerdings schon 20 Jahre her, und ich weiß nicht, wie sie aktuelle Geräte verhalten. Es ist aber auch keineswegs ausgeschlossen, daß so alte Geräte noch im Einsatz sein.

Ich wünsch Dir schon mal viel Spaß beim Verklagen...

Oder, ich biete Dir ebenfalls an, mich in die nächste Ausschußsitzung zu begleiten, und dem Komitee Deine Vorschläge zu unterbreiten. Ich bin schon gespannt darauf, wie sie bei den Fachleuten ankommen.

Viele Grüße
Robert
 
was muss ich da fachmann sein um über sowas zu reden... die din erlässt halt bestimmte regeln an die sich die industrie zu halten hat... ob das was die sagen unbedingt gut oder für die praxis geeignet ist möge im einzelfall geprüft werden... und es gibt genügend verordnungen der VDE die einfach von irgendeinem komitee von fachleuten beschlossen worden sind an die sich kein mensch hält.. und da hätte evt der geselle mehr recht gehabt als eine ganze armee von sogenanten fachleuten...

ob dein rasenmäher abschaltet oder nicht ist ja nicht das problem des FIs sondern das der firma die sicherheitsaspekte vernachlässigt hat... und egal wie alt der ist, ich kann zumindest sagen das eine seeehr alte drehmaschine und eine auch auf jeden fall 25 jahre alte fräßmaschine welche ich kenne nach spannungsabfall nicht von alleine wieder anlaufen... und außerdem bin ich mir ziemlich sicher das der anlaufschutz ganz klar in der VDE steht.. ich werd mal nachschauen und den artikel einstellen wenn er existiert...

mfg
parallax
 
Es geht doch nicht darum dass so ein Schutz nicht auch seine Berechtigung hat, in manchen Bereichen.

Aber warum muss denn ein FI diese Sonderfunktion übernehmen? Wenn ich nen Rasenmäher kaufe dann will ich auch nur damit Rasen mähen und nicht auch noch Kaffee kochen :)
 
robert... etz bitte.. was will den hier irgendwer aus diesem forum auf einer sitzung vom DIN... keiner hat die stellung dazu diesen leuten irgendwas zu erzählen da sich niemand mit dem problem hier richtig beschäftigt hat....

aber andersrum hat die DIN auch nicht das recht zu behaupten ihre regelungen wären das non plus ultra wie man ja öfters in zeitung oder internet nachlesen kann... nach gestrigen gespräch mit einem elektromeister ist ihm diese regelung zum FI nicht bekannt (seit wann existiert diese??) und laut seiner aussage muss es einen schutz gegen unbeabsichtiges einschalten geben... und unsere ständerbohrmachine bleibt auch aus wenn man im lauf den stecker zieht und wieder einsteckt.. also denke ich habe ich doch sehr große chancen den rasenmäher (bzw die herstellerfirma) zu verklagen da ein schutz gegen unbeabsichtiges anlaufen von gefährlichen teilen nicht gegeben ist...
gemäß dieser tatsache musst du bzw die DIN wohl zugeben das die regelung für den FI eigentlich doppelt gemoppelt ist und meiner ansicht nach zu verwirrung führt da nicht jedes haus oder jede steckdose über einen FI läuft...


mfg
parallax
 
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Guest
Hallo,

Parallax schrieb:
robert... etz bitte.. was will den hier irgendwer aus diesem forum auf einer sitzung vom DIN...
Ganz einfach: dann kannst Du Deine Sprüche in die Tat umsetzen. Also: nicht kneifen, sondern mitkommen!

keiner hat die stellung dazu diesen leuten irgendwas zu erzählen da sich niemand mit dem problem hier richtig beschäftigt hat....
Das ist nicht richtig. Der Verbraucherrat hat durchaus Einfluß auf die Formulierung von Normen und Vorschriften.

Viele Grüße
Robert
 
ok du willst mir also erzählen ich geh mit dir mit zur nächsten sitzung und sag dene hallo, mein name ist andre wagner, ich finde die regelung zum fi
1. verwirrend, da nicht an jedem anschluss einer dran hängt und

2. überflüssig weil der schutz vor eigenständig anlaufenden maschinenteilen bereits in der VDE abgeklärt ist...

ein haufen DIN fachkräfte interessieren sich bestimmt dafür... es ist ja schon schlimm genug dem stammtisch klar zu machen das reibung kontaktflächenunabhängig ist... aber das hier is nicht der stammtisch.. ich denke genau so könnte ichs meinem meerschwein oder meinem fisch erzählen...

edit: ich hab nen anderen vorschlag... geh mal du da hin uns sags denen in meinem namen, und wenn se gefallen daran finden mach ich mir mit einer elektrofirma und einen elektroingenieur gedanken zu diesem problem und werden a kleine sachliche zusammenfassung darüber schreiben...

mfg
parallax

mfg
parallax
 
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Hallo,

ich schreib's Dir jetzt zum dritten Mal: reiß Deine Sprüche nicht hier, sondern da, wo die Vorschriften gemacht werden.

Viele Grüße
Robert
 

Stinnes

Mitglied
Hi,

bitte nochmal zurück zum Thema. :evil: :wink:

Ab wann ist es bei der Elektro-Installation Vorschrift gewesen, einen Fi-Schalter wenigstens fürs Bad/Küche einzubauen?

Kann man Dieses nachträglich vom Vermieter einfordern?

Ich wohne in einer Platte, die ca. 1994 kpl. saniert wurde. Hier ist nichts mit Fi abgesichert.
Bei meinen Eltern, Haus wurde 1997 gebaut, ist jedes Zimmer mit Fi-Schutzschaltung gesichert.

Für meine beiden Becken hab ich jetzt den separaten Di-Adapter. Aber im Bad liegt doch die höhere Gafahr?
 
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