Zustimmung vom Vermieter erforderlich ?

A

Anonymous

Guest
placebods schrieb:
Hallo,

toll, dass dieses Thema endlich diskutiert wird.
Also, ich erzähle dazu kurz meine Geschichte.
In meinem Mietvertrag steht, dass Haustiere verboten sind. Dazu auch, dass ich nicht einmal in der Wohnung waschen darf.
...
Das mit der Versicherung kann ich nachvollziehen. Ist bei mir allerdings nicht so das große Problem. Wohne im EG und der Holzboden ist von mir verlegt worden. Ausserdem haben zwei Nachbarinnen von mir Katzen...da sagt er auch nichts...

Gruß
Christian

Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass Haustiere verboten sind, darfst du weder Hunde noch Katzen halten. Dass er die Katzen der Nachbarn duldet heißt nicht, dass er deinen Hund auch dulden muss. Aber so lang er nichts macht, passt´s ja... Und wenn er jetzt nichts mehr sagt, kannst von einer Duldung ausgehen...

Das mit dem Holzboden ist so eine Sache. Auch wenn du ihn verlegt hast, geht er nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren in den Besitz des Vermieters über. Einerseits gut für dich, weil du ihn dann nicht mehr rausreißen musst wenn die 5 Jahre rum sind, andererseits blöd, wenn dein Aquarium ausläuft und du den Schaden zahlen musst...
 
Nochmal kurz zum Thema Statik:

in Deutschland ist vorgeschrieben, daß eine Decke eine dauerhafte Flächenbelastung von 150 kg pro Quadratmeter aushalten muss. Dies betrifft in der Praxis aber höchstens alte, morsche Holzdielen... ;)

In der Prixis gibt Dir jeder Baustatiker (allerdings nur mündlich) die Aussage, daß eine normale Betondecke locker mit 500Kg pro Quadratmeter belastet werden kann (von Stahlbeton etc. ganz zu schweigen).

Jedoch gibt Euch DAS keiner schriftlich..... :D

Ach ja:
Der 150 kg Mensch ist wieder etwas anderes, hier geht es um kurzzeitige Punktbelastung, da gelten andere (physikalische) Gesetze...
 
:lol: Punktbelastung...
Wie sieht es denn bei solchen Menschen aus, die 250 kg wiegen und sich aus dem Grunde nicht mehr bewegen können... Oder zählt das umdrehen zur Punktbelastung :roll: :twisted:


P.s. bin selbst nicht der schlankeste, bevor jemand sich das Mundwerk zerreissen möchte 8)
 
Alaniel schrieb:
[...]
in Deutschland ist vorgeschrieben, daß eine Decke eine dauerhafte Flächenbelastung von 150 kg pro Quadratmeter aushalten muss. Dies betrifft in der Praxis aber höchstens alte, morsche Holzdielen... ;)
[...]
Ach ja:
Der 150 kg Mensch ist wieder etwas anderes, hier geht es um kurzzeitige Punktbelastung, da gelten andere (physikalische) Gesetze...

Hallo,
so ganz kann ich dir nicht folgen:
Oben schreibst du von einer Flächenbelastung von 150kg/m².
Unten schreibst du hingegen von einer Punktbelastung...150 kg auf einen Punkt wären ja erheblich viel mehr kg auf einem Quadratmeter. Desweiteren ist die Belastung durch eine Person eindeutig keine Punktbelastung.

Oder habe ich dich falsch verstanden ?

Gruß,
Lineflyer
 
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