kann man einen teuren fisch reklamieren?

hi!

ich habe ja vor ca 4 wochen mir zwei welse gekauft. vor dem einsetzen habe ich die wasserwerte natürlich getestet und gestern morgen sah ich das erschreckende bild!
mein golden stripes wels lag tot im aquarium! er hatte eine grösse von ca. 4-5cm und war eben höhstens drei wochen bei mir.

jetzt hat mich der gute rund 30,- euronen gekostet...
habe ihn aus einer tierhandlung gekauft die eigentlich sehr zuverlässig sind...

kann man sowas reklamieren?
 
Denke, das kommt auf die Zoohandlung an, wie kulant die sind.

Ich hatte bei mir mal 3 Denisonisbarben gekauft und die sind beim Umzug ja auch recht Stressempfindlich und auch nicht so billig (aber keine 30 euronen). Eine war, kaum war ich daheim schon kopfüber im Beutel gehangen (hab extra ein Foto davon gemacht :( ).
Die haben mir nach der Reklamation sofort wieder einen neuen Fisch mitgegeben.

Ich würd´s mal probieren - fragen kostet nix.

Viel Glück !!! :thumleft:
 

Mudskipper

Mitglied
Moin,

wenn nach vier Wochen ein Fisch stirbt, wird kaum ein Händler sich noch kulant zeigen - der Käufer kann in der Zeit ja tausend Fehler gemacht haben.

lg
 
Hallo,
kammt durchaus auf den Händler an. Ich habe mal ein paar SBB gekauft, die nach 6 Wochen kieloben schwammen. Ich habe dann eine Ersatzgarnitur bekommen, die hat allerdings auch nicht lange gehalten. :(

Grüßle
Phillip
 
Hi,

du hast dir vor 4 Wochen 2 Welse gekauft aber sie waren nur höchtens 3 Wochen bei Dir. Wo waren sie in der anderen Woche?
Wenn du den Händler sehr gut kennst und er weiß das ein Haltungsfehler auszuschließen ist, kann das klappen. Ansonsten wohl eher nicht. In 3 Wochen kann viel passieren.

Liebe Grüße,

Jürgen
 
Hallo,

ich weiß nur, wie es bei uns ist.
Verstirbt ein Fisch nach drei Tagen bei Dir zu Hause, hast du die Möglichkeit diesen zu "reklamieren", wenn Du den Kassenzettel noch hast.
 
doch man kann die fische reklamieren solange es nicht im obi, futterhaus etc. gekauft wurde aber wie schon geschrieben steht einfach mal hingehen und fragen ob die die tiere zurücknehmen, aber das wichtigste ist immer Höflich bleiben.
 
hi...
soweit ich weiss gilt grundsätzlich das verderbliche Ware von der Reklamation ausgeschlossen ist... darunter müssten lebende Tiere ja auch fallen...
wenn es umgetauscht wird ist es Kulanz...
gruss maik
 
okay

kassenzettel hab ich natürlich nicht mehr...
der fisch war 3-4wochen bei mir, weiss nicht mehr sooooo genau, ich werd mal hinfahren und nachfragen, dabei ist es klar dass ich freundlich bleibe, habe auch lange zeit im verkauf gearbeitet und weiss wie blöd es ist von kunden runtergemacht zu werden.

also dann danke ich euch für eure antworten!
 

Pagan

Mitglied
Hi,

was meinst du mit "die Werte waren okay"? Kein Nitrit mehr drin oder PH & GH auf den Fisch bezogen? Wer hat die Werte getestet? - Die im Zoohandel? Und wie lange läuft denn dein Becken überhaupt? Und ist es überhaupt groß genug für die Welse? Kann man zwei solcher Welse zusammen in einem Becken deiner Dimension halten, oder hat einer den anderen vielleicht zu Tode gekämpft/gestresst?

Die Fragen stelle ich, weil jeder der Tiere halten will, sich auch über die Bedürfnisse seiner Schützlinge zu informieren hat und sie laut Tierschutzgesetz auch "artgerecht" halten muss. Wenn du einfach in den Laden gegangen bist und dir gedacht hast "oh, wie schön sie diese Fische denn? - Ach, 30€ ist ja fast gar nichts, die nehm ich einfach mal mit...", du bestellt hast und dir der Händler die Tiere einfach abgepackt hat, dann hat er lediglich Ware verkauft und muss davon ausgehen du kennst dich aus/hättest dich informiert...

Und was meinst du mit "golden stripes wels"? Google spuckt mir da viele Ergebnisse zu aus. Einen bestimmten L-Wels oder doch eine Corydoras-Form?

Gruß
Sebi
 
Wenn der Händler es macht, dann ist er sehr sehr kulant. ICH, als Händler, würde es nicht tun. Und 30,-€ sehe ich jetzt auch nicht unbedingt als teuer an, aber das ist ein anderes Thema.
 
Hallo,

Tiere werden rechtlich gesehen zwar als Sachen behandelt, aber wenn die Tiere schon drei Wochen bei dir waren, wirst du wohl kaum den Nachweis erbringen können, dass die Tiere schon bei Übergabe "mangelhaft" waren (also krank oder ähnliches).
Wie sind denn deine Wasserwerte und wie waren die Werte beim Händler? Was ist mit dem übrigen Besatz, gibts da Krankheitsanzeichen?

Viele Grüße,

Nadine
 
Hej!
Solange du nachweisen kannst, dass der Fisch bei Kauf schon krank war, müssen die dir Ersatz leisten.
Es gibt da auch ein interessantes Urteil vom BGH vom 15.11.2006 zur "Zulässigkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen in AGB", allerdings ging es bei dem Fall um ein Hengstfohlen mit angeborenem Herzfehler... Ob man das Tier auch zurückgeben kann, wenn es stirbt, weiß ich nicht, bin kein Jurist. Und ob sich der Aufwand wegen 30€ lohnt, würde ich mich da auch fragen... Ist schade, dass der Fisch tot ist und fragen kannst du beim Händler allemal, aber große Hoffnungen würde ich mir nicht machen.
 
Hi,

ich hab schon häufiger im Eingangsbereich von Zoohandlungen ein Schild gesehen auf dem so was stand wie: "Lebende Tiere sind vom Umtausch ausgeschlossen."
Von daher würde ich mir keine großen Hoffnungen machen einen Fisch der nach mehreren Wochen gestorben ist um zu tauschen, wäre vielleicht noch was anderes bei einen x-tausend Euro teurem Zuchtkoi aber so...
 
Ein Herzfehler ist, nachweisbar, schon vorhanden gewesen. Beim Fisch kann man immer Haltungsfehler, andere Bakterienstämme oder Parasiten im Becken des Käufers verantwortlich.

Um es mal überspitzt auszudrücken:
Vielleicht hat Katja2385 ja einen Diskus in hier Kaltwasserbecken, welches in der Garage steht, gepackt.
Woher soll der Verkäufer wissen das es nicht so war? Wie will Katja2385 beweisen das es nicht so war?
Oder sie hat einen Wasserwechsel von 70% gemacht und das AQ mit Wasser aus dem Gartenschlauch aufgefüllt.

Es passiert nunmal immer wieder das neue Fische nach dem einsetzten sterben.
 
Hallo zusammen,

Ich wollte ein paar Missverständnisse ausräumen:
JayCe schrieb:
ich hab schon häufiger im Eingangsbereich von Zoohandlungen ein Schild gesehen auf dem so was stand wie: "Lebende Tiere sind vom Umtausch ausgeschlossen."
"Umtausch" ist beim Kauf im Geschäft IMMER Kulanzsache! Ein Recht auf Umtausch besteht nur beim Versandhandel und auch da kann es unter bestimmten Umständne ausgeschlossen werden (Stichwort: Maßanfertigung oder eben "verderbliche Ware")
Umtausch bedeutet soviel wie "der Artikel gefällt mir doch nicht, ich will ihn wieder zurück geben".

Hier geht es eher, auch wenn das jetzt blöd klingt um eine Art "Garantie- oder Gewährleistungsfall".
Wie es jetzt im Detail bei Tieren aussieht weis ich nicht, aber prinzipiell muss dir der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nachweisen, dass die Sache beim Kauf fehlerfrei war.
 
AndyT schrieb:
Hier geht es eher, auch wenn das jetzt blöd klingt um eine Art "Garantie- oder Gewährleistungsfall".
Wie es jetzt im Detail bei Tieren aussieht weis ich nicht, aber prinzipiell muss dir der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nachweisen, dass die Sache beim Kauf fehlerfrei war.

Hi...
ich bin kein Experte wenn um die Rechtswissenschaften geht...
aber auch hier kann man verderbliche Ware ausschließen..
ich kann man doch nicht am der Fleischtheke nen Pfund Hackfleisch holen, bring den nach 6 Monaten zurück und sag dem Verkäufer:,,dann weisen sie mir mal nach das beim Verkauf vor 6 Monaten da noch keine Maden drinne waren!"
Das gleiche gilt für Blumen, Gemüse sowie Obst (sofern kein mind. Haltbarkeitsdatum drauf ist)
Ohne es zu wissen behaupte ich jetzt das dies auch für Lebende Tiere gilt, außer wenn man eine Gewährleistung/ Garantie bekommen hat oder die Verkäufer einfach Kulant ist.

Wie kommst du eigentlich auf 6 Monate?

Gruss Maik
 
Hallo,

totehose schrieb:
Wie kommst du eigentlich auf 6 Monate?

Steht so im Gesetz ( § 476 BGB), danach muss der Verkäufer beim Auftreten eines Mangels binnen 6 Monaten ab Übergabe nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat.

totehose schrieb:
Wie es jetzt im Detail bei Tieren aussieht weis ich nicht, aber prinzipiell muss dir der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nachweisen, dass die Sache beim Kauf fehlerfrei war.

Dies heißt jedoch gerade nicht, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass die Sache generell mangelfrei übergeben wurde, sondern, dass der Käufer den Sachmangel an sich nachweisen muss und der Verkäufer danach beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorgelegen hat.

Da ich Rechtsanwältin bin, sehe ich da keine großen Erfolgsaussichten.
Da das Tier mittlerweile verstorben ist und zudem schon 3 bis 4 Wochen im Becken geschwommen ist, wird sich wohl kaum noch nachweisen lassen, dass das Tier bei Übergabe schon krank war; eventuell lässt sich sowas durch ein Gutachten klären, wobei wohl die Kosten hierfür den Kaufpreis des Tieres bei weitem übersteigen dürften.

Viele Grüße,

Nadine
 

JoKo

Mitglied
kleine_loewin79 schrieb:
Dies heißt jedoch gerade nicht, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass die Sache generell mangelfrei übergeben wurde, sondern, dass der Käufer den Sachmangel an sich nachweisen muss ....

Das Tier ist tot.... ist es rechtlich ein Unterschied ob ein Tier nach 6 Wochen tot ist, oder das Radio keinen Mucks mehr von sich gibt?
- Das Tier kann innerhalb der 6 Wochen an einer Krankheit sterben die es schon bei Übergabe hatte, oder auch erst innerhalb dieser Zeit krank werden.
- Das Radio kann durch ein in der Produktion vorgeschädigtes Bauteil sterben (der Mangel war bei Übergabe vorhanden), oder z.B. durch eine Überspannung am Antenneneingang beim Verbraucher. Dann war der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden, der Verkäufer muss aber trotzdem nachweisen dass der nicht vorhanden war.

und der Verkäufer danach beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorgelegen hat.

Da ich Rechtsanwältin bin, sehe ich da keine großen Erfolgsaussichten.
Da das Tier mittlerweile verstorben ist und zudem schon 3 bis 4 Wochen im Becken geschwommen ist, wird sich wohl kaum noch nachweisen lassen, dass das Tier bei Übergabe schon krank war; eventuell lässt sich sowas durch ein Gutachten klären, wobei wohl die Kosten hierfür den Kaufpreis des Tieres bei weitem übersteigen dürften.

Dieses Gutachten muss aber doch der Verkäufer vorlegen. Kann/will er das nicht, so muss er doch die "Sache" ersetzen?

Wird ein Tier hier überhaupt als Sache betrachtet?
 
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