kann man einen teuren fisch reklamieren?

JoKo

Mitglied
razor72 schrieb:
Kurz OT:
Irgendwie mußte ich gerade wieder an einen Fall aus den USA denken:

http://www.castelli-group.net/bb/viewtopic.php?t=1022

http://www.hoax-slayer.com/lawyer-cigar-arson.shtml

Man muss wirklich nicht alles glauben was so über Urteile in den USA geschrieben wird....





Übrigens Urteile, passend zu der eigentlichen Fragestellung ein Urteil des Amtsgericht Worbis: es ging hier zwar um ein Pferd, aber immerhin um ein Lebewesen das 14 Tage nach dem Kauf krank wurde:

....bei einem Pferd handelt es sich um ein Lebewesen, auf das wegen seiner Art als Kaufsache die Anwendung einer Beweislastumkehrregelung nicht angemessen erscheint. Pferde können nämlich als Lebewesen auf eine Art und Weise Krankheiten entwickeln, wie dies ansonsten nur Menschen möglich und bei toten Gegenständen naturgemäß ausgeschlossen ist.
Amtsgericht Worbis, Az.: 1 C 437/03

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Welpenv ... 17828.html

Oder kurz: die Beweislastumkehr wird im Gegensatz zu Gegenständen bei Lebewesen nicht zwingend angewendet.
 
Hi

Ich lese von Anfang an mit ... aber irgendwas mißfiel mir an dem Thema generell.... hat ne weile gedauert:

Das Topic heißt ja schließlich:
kann man einen teuren fisch reklamieren?

Ich weiß bis jetzt nicht ob es an der Sachlage irgend einen Unterschied macht, ob der Fisch teuer oder billig ist?

Gruß Arne
 

elchi07

Moderator
Teammitglied
Hallo Arne,

warum sollte es z.B. für einen 30,-€ teuren L-Wels andere Rechtsgrundlagen geben als für einen 2,-€ "billigen" Ancistrus?
Ich sehe darin grundsätzlich keinen Unterschied. Bei "toten Gütern" wie dem Radio ist es schließlich auch egal, ob es 100,-€ oder 10,-€ gekostet hat. Nur der Streitwert ist höher oder niedriger und damit untescheiden sich bei einem Rechtsstreit evtl. auch die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten u.s.w.

Viele Grüße
Roman
 
Hi,

bierteufel schrieb:
Ich weiß bis jetzt nicht ob es an der Sachlage irgend einen Unterschied macht, ob der Fisch teuer oder billig ist?
Genau das ist mir auch aufgestoßen.

Bei teuren Fischen sind Ausfälle zwar noch ärgerlicher als bei günstigeren Fischen, aber die Sachlage bleibt doch die gleiche.
Mich stört bei der ganzen Sache: der Händler wird den Fische höchstens aus Kulanzgründen zurück nehmen, um halt einen Kunden binden zu können. Bei einem relativ teuren Wels macht er damit aber echt schlechten Schnitt. Und so wirklich reich wird man heutzutage eh nicht durch einen gut geführten Fisch-Laden.

Für mich hat sich eine solche Frage noch nie gestellt - alleine aus dem gesunden Menschenverstand heraus.
Anders sähe es aus, wenn die Fische schon in der Tüte reihenweise umkippen würden.
 
Guten Morgen zusammen, :)

die Rechtslage ändert sich nicht, es ist egal, ob der Wels teuer oder billig war.

Es mag für denjenigen, der Gewährleistungsrechte geltend macht, dann eine Rolle spielen, wenn´s um die Kosten für Anwalt, Gericht oder ähnliches geht.

Sonnige Grüße,

Nadine
 
Mein zweites Hobby ist mein Koiteich.
Wenn man da über teure Fische redet sind Tiere von 1000,-€ +x gemeint. Bei den Koi grasiert ein Virus(KHV). Mortalitätsrate bei Ausbruch über 90% und die Überlebenden können gesunde Fische jederzeit wieder anstecken,also sollte man diese auch keulen, macht also 100% Ausfall.
Die Krankheit bricht meist bei hohen Temperaturen und Streß durch Neubesatz (ca. 14Tage später) aus. Jetzt ist die Frage:
Hatte einer der "alten" Fische das Virus schon im Körper, oder hat es einer der "neuen" mitgebracht?
Um Schadensersatz zu kriegen müßte man dem Händler nachweisen das sein Fisch der Auslöser war und da man das nicht kann bleibt man auf dem Schaden hängen.
Da wir hier teilweise von Schäden im 5-stelligem Bereich reden haben sich schon einige Anwälte damit beschäftigt und mir ist kein Fall bekannt wo es Geld gab oder der vor Gericht ging.
 
Gewährleistungsansprüche bei Tieren sind schon vor den Gerichten ein Thema, aber dann eher bei Pferden, Kühen, Hunden usw. Zu den Kois habe ich bisher auch keine Urteile gefunden, wobei ich bei den Preisen der Tiere schon damit gerechnet hätte, dass solche Fälle durchaus mal vor Gericht gelandet sind trotz Beweisschwierigkeiten.
 
Hi,

nachdem jetzt 4 Seiten lang hin und her diskutiert wurde würde mich einfach mal vom Threadersteller interessieren was denn der Verkäufer gesagt hat!?
 
@kleine_loewin79
Wenn die Halter eine Chance auf Schadensersatz sehen würden, würden sie vor Gericht ziehen, aber wenn sogar Anwälte von einer Klage abraten heißt das was.
Der Händler kann aber beweisen, das der Fisch zum Zeitpunkt der Abgabe "gesund" war( keine Symptome zeigte) und somit ist der Händler aus dem Schneider.
 
razor72 schrieb:
Wenn die Halter eine Chance auf Schadensersatz sehen würden, würden sie vor Gericht ziehen, aber wenn sogar Anwälte von einer Klage abraten heißt das was.

Würde auch nicht zur Klage raten, aber hätte trotzdem gedacht, dass solche Fälle schonmal vor Gericht gelandet sind. :wink:

Denise1986 schrieb:
nachdem jetzt 4 Seiten lang hin und her diskutiert wurde würde mich einfach mal vom Threadersteller interessieren was denn der Verkäufer gesagt hat!?

Würde mich auch interessieren.

Sonnige Grüße,

Nadine
 
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