JoKo
Mitglied
razor72 schrieb:Kurz OT:
Irgendwie mußte ich gerade wieder an einen Fall aus den USA denken:
http://www.castelli-group.net/bb/viewtopic.php?t=1022
http://www.hoax-slayer.com/lawyer-cigar-arson.shtml
Man muss wirklich nicht alles glauben was so über Urteile in den USA geschrieben wird....
Übrigens Urteile, passend zu der eigentlichen Fragestellung ein Urteil des Amtsgericht Worbis: es ging hier zwar um ein Pferd, aber immerhin um ein Lebewesen das 14 Tage nach dem Kauf krank wurde:
....bei einem Pferd handelt es sich um ein Lebewesen, auf das wegen seiner Art als Kaufsache die Anwendung einer Beweislastumkehrregelung nicht angemessen erscheint. Pferde können nämlich als Lebewesen auf eine Art und Weise Krankheiten entwickeln, wie dies ansonsten nur Menschen möglich und bei toten Gegenständen naturgemäß ausgeschlossen ist.
Amtsgericht Worbis, Az.: 1 C 437/03
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Welpenv ... 17828.html
Oder kurz: die Beweislastumkehr wird im Gegensatz zu Gegenständen bei Lebewesen nicht zwingend angewendet.